kleingedrucktes

gazumi
garten.zu.mieten

1. regel:
spaß haben!

ansonsten gilt folgendes:

für die im gazumi durchgeführten kinderpartys, playdates oder familienfeste (mit oder ohne gebuchtem betreuungspersonal), übernimmt jedenfalls die aufsichtsperson als verantwortliche der gebuchten party die verpflichtung, die kinder ständig zu beaufsichtigen und verpflichtet sich, für die sicherheit der kinder sorge zu tragen und sie vor schäden zu bewahren. nur volljährige personen dürfen als aufsichtsperson tätig werden. der aufsichtsperson ist bekannt, dass gazumi sowie für dafür tätig werdende personen keine aufsichtspflicht übernehmen.

wir machen höflich auf die folgenden  benutzungsregeln aufmerksam
1. es dürfen keine leider konfetti verwendet werden.
2. es dürfen keine pyrotechnischen gegenstände (sprühkerzen oder ähnliches) verwendet werden.
3. gazumi ist für max. 15 personen geeignet. die einrichtungen im gazumi sind pfleglich und schonend zu behandeln und so zu benützen, dass keine gefährdung der eigenen person oder anderer nutzer erfolgt.
4. wir ersuchen unsere gäste aus rücksicht auf unsere nachbarn auf die verwendung mitgebrachter usb- boxen  sowie sonstiger musikanlagen zu verzichten.
5. das dach des bungalows sowie die pergola dürfen nicht betreten werden.

die benutzung des gazumi erfolgt auf eigene gefahr. die aufsichtsperson ist verpflichtet, für die sicherheit der kinder zu sorgen, in dem sie insbesondere die vorhandenen sicherheitsvorrichtungen benutzt bzw. darauf verweist und die hinweis- und gebotsschilder beachtet.
gazumi (betreiber: august rollwagen) haftet nicht für sachschäden, die ohne verschulden oder durch bloß leichte fahrlässigkeit der für ihn handelnden personen entstehen. es ist nicht gestattet feuer, tiere, oder spitze oder harte gegenstände mitzubringen, die eine gefährdung der eigenen person oder anderer benützer hervorrufen können. im nebengebäude herrscht absolutes rauchverbot.

gazumi behält sich vor, kindern und deren aufsichtspersonen die benutzung des gazumi ohne angabe von gründen zu verwehren sowie die nutzungsbedingungen zu ändern.

sofern einzelne bestimmungen dieser nutzungsbedingungen sich als ungültig oder undurchsetzbar erweisen, so berührt dies die wirksamkeit der übrigen bestimmungen nicht. diese bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare regelungen ersetzt, die den beabsichtigten zweck am ehesten erreichen.

für die garderobe und mitgebrachte gegenstände (insbesondere wertgegenstände) kann keine haftung übernommen werden.

stornobedingungen
bis zu drei wochen vor dem termin: frei.

im krankheitsfall kann (sofern möglich) ein ersatztermin in anspruch genommen werden! 

im falle einer kompletten stornierung während der drei wochen vor dem termin verfällt die anzahlung.

sauwetter regelung:

sollte der wetterbericht von https://weather.com/de-AT/ für penzing, wien 

24 stunden vor dem reservierten gazumi-termin ein voraussichtliches niederschlagsrisiko von größer 70% ankündigen, so kann (sofern möglich) ein ersatztermin in anspruch genommen werden. im falle einer kompletten stornierung verfällt die anzahlung. 


mit der buchung des gazumi anerkennen die nutzerin/der nutzer und seine aufsichtsperson die geltung dieser nutzungsbedingungen. die aufsichtsperson stellt deren einhaltung durch unterweisung der kinder oder sonstige geeignete maßnahmen sicher.

mit buchung und anschließender anzahlung von 50% des peises schließen sie mit gazumi einen besuchsvertrag ab.

nutzungsbedingungen
(1) gazumi ermöglicht den gästen, die einrichtungen des gazumi im rahmen der vorschriften dieser nutzungsbedingungen auf eigene gefahr zu benützen.
(2) es ist nicht möglich, gefahren bzw. unfälle generell zu verhüten. insbesondere tragen die gäste selbst die mit der ausübung des badebesuchs etwaigen verbundenen, persönlichen gesundheitsbedingten gefahren. gleiches gilt für verletzungen und sonstige eingriffe in die persönlichkeitssphäre des gastes durch andere gäste oder sonstige, nicht zum gazumi gehörende dritte.

beaufsichtigung unmündiger und mündiger minderjähriger und nichtschwimmer
(1) für die angemessene aufsicht über unmündige und mündige minderjährige und nichtschwimmer haben die für diese personen auch sonst aufsichtspflichtigen (z.b. die obsorgeberechtigten, angehörige oder entsprechende aufsichts- oder betreuungspersonen) entsprechend zu sorgen. die aufsichtspflicht bleibt auch dann aufrecht, wenn das gelände des gazumi vom aufsichtspflichtigen vorzeitig (ohne kind) wieder verlassen wird.
(2) die jeweils geltenden jugendschutzbestimmungen, insbesondere alkohol- und rauchverbote, sowie sonstige verpflichtungen der aufsichtspflichtigen bzw. obsorgeberechtigten etc. sind von den jugendlichen und ihren aufsichtspflichtigen bzw. obsorgeberechtigten einzuhalten.
(3) nichtschwimmer und kinder bis 10 jahren dürfen den gazumi nur mit einer begleit- und aufsichtsperson betreten.

die aufsichtsperson hat für die einhaltung der nutzungsbedingungen zu sorgen und dafür die volle verantwortung zu tragen. die diesbezüglichen aufsichtspersonen haben während der gesamten dauer des besuches im gazumi anwesend zu sein.

haftung des gazumi
(1) gazumi haftet nur für solche schäden, die seinen gästen durch rechtswidriges, insbesondere vertragswidriges, und schuldhaftes verhalten zugefügt wurden. gazumi übernimmt keine haftung für schäden durch von gästen mitgebrachte gegenständen an dritten.
(2) gazumi haftet nicht für schäden, die durch missachtung der nutzungsbedingungen, allfälliger sonstiger benützungsregelungen oder durch nichtbeachtung der anweisungen des personals, durch sonstiges eigenes verschulden des geschädigten oder durch unabwendbare ereignisse bzw. höhere gewalt, insbesondere auch durch eingriffe dritter personen, verursacht werden. mitverschulden führt zu entsprechender schadensteilung. gleiches gilt sinngemäß für allfällige bei den jeweiligen geräten und einrichtungen ausgehängten besonderen benützungsregeln

pflichten der gäste
für abhanden gekommene schlüssel ist ersatz zu leisten. 
die gäste sind verpflichtet, den anweisungen des zuständigen personals des gazumi uneingeschränkt folge zu leisten. 

die gäste sind  zur größten sauberkeit verpflichtet, bei mutwilligen verunreinigungen kann ein reinigungsentgelt eingehoben werden. 

gazumi ist mit üblicher, hygienisch einwandfreier badekleidung (z.b. badeanzug, bikini, badehose udgl.) zu benutzen. 

gazumi darf nicht von personen mit krankheiten, die eine gefahr für die gesundheit anderer gäste darstellen könnten (z.b. akute ansteckungsgefahr), besucht werden. 

vor jedem betreten des beckens ist aus hygienischen gründen zu duschen. die dusche ist nach dem gebrauch sofort abzudrehen. 

die benützung von seife, shampoos oder waschmitteln sowie das waschen der badebekleidung im pool ist untersagt. 

speisen und getränke dürfen nicht im pool konsumiert werden. 

abfälle (flaschen, gläser, dosen, papier etc.) sind in den vorgesehenen abfallbehältern zu entsorgen. 

unterlassen von gefährdungen und belästigungen:
jeder gast ist verpflichtet, auf die anderen gäste rücksicht zu nehmen, insbesondere auch im hinblick auf lärmentwicklung. es ist daher alles zu unterlassen, was andere gäste belästigt oder gar gefährdet.

die im gazumi angebotenen geräte und einrichtungen  (liegestühle, tischtennistisch, slackline) sind sorgsam entsprechend den benutzungsregeln auf eigene gefahr zu benützen. 

die benutzerinnen und benutzer der geräte und einrichtungen haben von sich aus darauf zu achten, dass die anderen gäste nicht gefährdet werden. gäste die sich im nahebereich von geräten und einrichtungen befinden, haben darauf zu achten, dass es durch die nutzerinnen und nutzer der geräte und einrichtungen nicht zu gefährdungen der eigenen person oder anderer gäste kommt. die gäste haben aufeinander rücksicht zu nehmen, es besteht besondere aufsichtspflicht für minderjährige.